ADRESSE BÜROZEITEN RUFEN SIE UNS AN
Drususallee 84
41460 Neuss
MON - FR 08.30 - 12.30
und 14:00 - 18:00
außer Mittwoch-Nachmittag

Termine nach Vereinbarung

02131 – 277 123
02131 – 277 119
(RA Frommen)
(RA Krause)
Rechtsanwälte Geerkens - Frommen - Krause

Herzlich Willkommen

Unsere Kanzlei wurde 1992 im Herzen von Neuss durch Frau Helga Geerkens gegründet. 1998 wurde die Kanzlei durch Herrn Rechtsanwalt Ralf Frommen und 2017 durch Herrn Rechtsanwalt und Diplom-Finanzwirt (Zoll) Axel Krause erweitert. Wir arbeiten nicht nur in Bürogemeinschaft, sondern ergänzen uns über unsere zum Teil sehr unterschiedlichen Beratungsfelder, in denen wir jeweils seit über 20 Jahren hauptsächlich tätig sind.

Durch die Vielfalt unserer angebotenen Rechtsgebiete beraten wir neben Privatpersonen, kleinen und mittleren Handwerksbetrieben, Freiberuflern und Gewerbetreibenden auch mittelständische bis große Unternehmen aus dem In- und Ausland.Frau RAín Geerkens ist zum 5.2.2022 nach 30 Jahren aus der Kanzlei ausgeschieden und in den Ruhestand gegangen.

Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn RA Frommen liegen auf den Gebieten des Erbrechts, Familienrechts, Verkehrsrechts, Mietrechts und Arbeitsrechts.

Die Schwerpunkte von Herrn RA Krause befinden sich im Außenwirtschaftsrecht, dem deutschen, europäischen und US-amerikanischen (Re-) Exportkontrollrecht, dem Embargo- und Sanktionsrecht, dem europäischen und internationalen Zollrecht, dem deutschen Einfuhrumsatzsteuer- und deutschen Verbrauchsteuerrecht, dem deutschen Verwaltungsrecht.

Rechtsanwalt Axel Krause spricht Deutsch und Englisch fließend. Nachfolgend finden Sie in beiden Sprachen Informationen zu seinen Dienstleistungen.

Unsere Maxime

Unsere Maxime als Geerkens – Frommen – Krause (GFK) ist es, unsere Mandanten bestmöglich von allen Blickwinkeln zu beraten und vertreten. Unser Fundament dafür basiert auf:

Gradlinigkeit
Fairness
Kompetenz

Wir kommen deswegen schnell auf den Punkt, halten eine hohe Kostentransparenz vor und beraten auf unseren Schwerpunktgebieten jeweils mit über 20 Jahren Erfahrung.

Maxime Geerkens-Frommen-Krause

Lassen Sie uns zusammen­arbeiten

Sekretariat: Christa Schmidt

Sekretariat

Im Sekretariat betreut Sie Frau Christa Schmidt. Die gelernte kaufmännische Angestellte ist seit 1993 für die Verwaltung der Kanzlei zuständig.

Unsere Bürozeiten

Montags bis Freitags von

8.30 bis 12.30 Uhr

und von

14.00 bis 18.00 Uhr,

außer Mittwochnachmittag

Termine nach Vereinbarung

Anfahrt

Unsere Kanzlei ist verkehrsgünstig in der Innenstadt von Neuss am Rhein gelegen, direkt am Stadtgarten mit ausreichenden Parkmöglichkeiten. Sehr gerne kommen wir auch zu Besprechungen zu Ihnen, an Ihren jeweiligen Wohn- oder Geschäftssitz

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Recht aktuell

Hier finden Sie die neuesten Informationen aus den verschiedenen Rechtsbereichen sowie allgemeine Mitteilungen.

Ein Klick auf einen der Buttons zeigt die letzten Beiträge aus der entsprechenden Kategorie.

Sie möchten mehr? Dann gehen Sie auf unseren Blog Recht Aktuell.

Der „lange Arm“ der US-Behörden

Am 6. März 2024 publizierten die drei für die US-Exportkontrolle und US-Sanktionen zuständigen US-Ministerien gemeinsam eine sogenannte „Tri-Seal Compliance Note“, die explizit an alle Nicht-US-Personen und Nicht-US-Unternehmen gerichtet ist. Grundsätzlich ähnlich wie das EU-Recht, enthält auch das US-Recht umfassende Sanktionen und Exportkontrollen aus politisch vergleichbaren Gründen. Deutliche Unterschiede bestehen aber...

EU verhängt weitere Sanktionen gegen Belarus – diese Entwicklungen sollten EU-Unternehmen beachten

Am 29. Juni 2024 hat die EU mit der Änderungs-VO 2024/1865 (nachfolgend Änderungs-VO) zur Belarus Sanktions-VO Nr. 765/2006 (nachfolgend Sanktions-VO) neue Sanktionen gegen Belarus beschlossen, bestehende Sanktionen geändert, neue Compliance-Anforderungen definiert und Klarstellungen zu Compliance-Themen gemacht – ähnlich wie mit dem 14. EU-Sanktionspaket gegen Russland. Die Änderungs-VO trat am 1....

Umgehung von EU-Sanktionen gegen Russland über Drittländer – Erweiterte Sorgfaltspflichten für Wirtschaftsbeteiligte aus der Union

EU-Sanktionen im Allgemeinen und die EU-Sanktionen gegen die Russische Föderation im Besonderen, erfordern eine effektive Umsetzung durch die zuständigen Behörden als auch durch die Wirtschaftsakteure der Union. Angesichts des Umgehungsrisikos der EU-Sanktionen gegen Russland, hatte die EU-Kommission schon kurz nach der zweiten russischen Invasion der Ukraine in einer Mitteilung (