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Familienrecht - Rechtsanwälte Geerkens-Frommen-Krause

Familienrecht

Hinweise für die einvernehmliche Scheidung.

Eine Scheidung ist immer eine traurige Angelegenheit und nicht selten mit viel Aufregung und Streit verbunden. Wie sich unnötiger Stress und Ärger bei der Ehescheidung vermeiden lassen möchten wir Ihnen hier näher bringen:

1) Versuchen Sie sich mit ihrem Partner auf eine einverständliche Scheidung zu verständigen. Grund: Bei einer einverständlichen Scheidung müssen Sie nur ein Jahr getrennt leben, ansonsten drei Jahre, bevor Sie geschieden werden und: eine einvernehmliche Scheidung spart Gerichts- und Anwaltskosten.

2) Klären Sie frühzeitig außergerichtlich und einvernehmlich mit Ihrem Partner die Folgen der Ehescheidung. Darunter fallen u. a. Versorgungs- und Vermögensausgleich. Auch dies hilft Kosten und auch Nerven zu sparen.

3) Verschaffen Sie sich über Ihre eigene und gemeinsame Finanz- und Vermögenssituation sowie die Ihres Partners einen Überblick. Fertigen Sie eine Vermögensaufstellung an, die u. a. Höhe der Einkünfte, Bankguthaben, gemeinsame Konten, Immobilienbesitz, Lebensversicherung, aber auch Kredite und Schulden umfasst. Anhand einer solchen Liste kann später der Vermögensausgleich leichter berechnet und durchgeführt werden.

4) Im Ehescheidungsverfahren besteht Anwaltszwang, das heißt, es muss ein Anwalt vor Gericht beteiligt sein.

5) Vereinbaren Sie vorab einen Beratungstermin mit uns. Wir klären Ihre weiteren Fragen, und die werden Sie sicherlich haben.

Wir sind für Sie da!

Ihr Anwalt für Familienrecht

Rechtsanwalt Ralf Frommen

Ralf Frommen

Rechtsanwalt

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