Grundlagen und Systematik der europäischen und deutschen Exportkontrolle und ihre Best Practice bei der Umsetzung durch Unternehmen
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Zoll-, Export-,Vertriebs-, Einkaufsabteilungen, Gruppen- und Abteilungsleiter, GeschäftsführerZum Thema
Deutschland ist regelmäßig „Exportweltmeister“. Viele deutsche Unternehmen sind im Export tätig. Um darin nachhaltig erfolgreich zu sein, müssen insbesondere auch die Regeln der europäischen und deutschen Exportkontrolle eingehalten werden (Compliance). Dies erfordert sowohl die Fachkenntnisse zu diesen Regeln wie auch Erfahrung zu deren bestmöglichen Integration in die Aufbau- und Ablauforganisation des eigenen Unternehmens. Supply Chains, die so auf exportkontrollrechtlich sicheren Füßen stehen, müssen dadurch auch nicht zwangsläufig „teurer“ werden oder an ihrer bisherigen Performance einbüßen. Eine gut organisierte Exportkontrolle stellt einen Mehrwert für davon betroffene Unternehmen dar.
Zu berücksichtigen ist, dass Verstöße gegen die Exportkontrollvorschriften und oftmals schon der bloße Verdacht eines Verstoßes, nicht nur von den Behörden rechtlich verfolgt werden, sondern zugleich negative tatsächliche Auswirkungen auf die Performance der Supply Chain haben, z.B. durch allgemeine Unsicherheiten, eine verlangsamte Ausfuhrzollabfertigung oder eine angeordnete Außenwirtschaftsprüfung. Bei Ermittlungen wegen Verstößen gegen die Exportkontrolle stehen Vorstand/Geschäftsführung und deren mögliches Organisationsverschulden stets im besonderen Fokus der Behörden und Gerichte. Ohne das Vorhalten einer den (Risiko-) Anforderungen des jeweiligen Unternehmens entsprechenden Organisation der Exportkontrolle – unter der Leitung der Geschäftsführung – werden aus bloßen Arbeitsfehlern systematische Fehler aus Sicht von Behörden und dies führt dann zu schärferen Konsequenzen für alle Beteiligten. Exportkontrolle ist Chefsache. Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Compliance bleibt stets an der Geschäftsführung haften (insbesondere die Organisations-, Personalauswahl-, Weiterbildungs- und Überwachungspflicht), auch wenn deren operative Organisation im Tagesgeschäft von der Geschäftsführung natürlich delegiert werden kann.
Seminarziel
In diesem Seminar geht es vorrangig um die möglichst anschauliche Vermittlung der Grundzüge und Systematik sowie aller wesentlichen Fachbegriffe und Ziele des europäischen und deutschen Exportkontrollrechts. Darüber hinaus geht es um das richtige Einsortieren der Exportkontrolle neben die weiteren Anforderungen an exportierende Unternehmen aus dem internationalen Handel, sowie die wichtigsten Instrumente beim richtigen Umgang mit der Exportkontrolle. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden in Bezug auf die Exportkontrolle mit Behörden, Lieferanten und Kunden eine Sprache zu sprechen und selbständig Sachverhalte auf deren exportkontrollrechtliche Relevanz zu überprüfen.
Ein weiteres Seminarziel ist die Diskussion über die bestmögliche Integration der Exportkontrolle in Unternehmen, möglichst end-to-end, effektiv und effizient. Auch anhand von Gruppenübungen und Fallbeispielen sollen den Teilnehmern die üblichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Exportkontrolle in Unternehmen aufgezeigt und Lösungen dafür gemeinsam erarbeitet werden. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden ein konkretes Projekt anhand eines Muster-Projektprofils zu definieren, mit dessen Hilfe sie die Exportkontrolle in ihrem Unternehmen nachhaltig sicherstellen und verbessern können.
Inhalte
Grundlagen und Systematik kompakt und mit Übungen
- Einführung in die Exportkontrolle und Haftung bei Verstößen
- Embargos (Terrorismuslisten, länder- und personenbezogene Embargos)
- Die EU-Embargos gegen Russland, Krim/Sewastopol und den Iran
- Systematik und Grundbegriffe der europäischen und deutschen Exportkontrolle
- Die Güterlisten (Ausfuhrliste zur AWV, Anhang I und IV EG Dual-use VO)
- Übungen zur Klassifizierung in Güterlisten
- Genehmigungspflichten für gelistete Güter
- Allgemeine Genehmigungen (EU001-EU006, AGG´en)
- Handels- und Vermittlungsgeschäfte
- Durchfuhr
- Genehmigungspflichten für nicht gelistete Güter (catch-all, Kenntnis, red flags)
- Technologietransfer und technische Unterstützung
- Grundsätze des Antragsverfahrens (ELAN K2, AzG, Nullbescheid, Auskunft)
- Codierungen (Positiv- und Negativcodierungen in ATLAS-Ausfuhr)
- Ausblick auf die neue EG Dual-use VO
- Der Ausfuhrverantwortliche – Exportkontrolle ist Chefsache!
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Zoll-, Export-,Vertriebs-, Einkaufsabteilungen, Gruppen- und Abteilungsleiter, Geschäftsführer.
Die Anzahl der Teilnehmer ist wegen Corona auf max. 6 Personen begrenzt.
Veranstaltungsort
In Neuss, Konferenzraum der Convento GmbH, Oberstrasse 4, 41460 Neuss. Die nächsten Straßenbahn Haltestellen der Linie 709 liegen nur zwei Gehminuten entfernt (Stadthalle oder Landestheater). Parkmöglichkeiten (gebührenpflichtig) befinden sich zwei Gehminuten entfernt auf dem Parkplatz des Dorint Hotels Neuss, Selikumer Straße 25.
Ihr Seminarleiter(-in)
Axel Krause, Rechtsanwalt (seit 1998) und Diplom-Finanzwirt (Zoll).
RA Krause verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Aufbau und Ablauf von Compliance-Organisationen im internationalen Handel, insbesondere in der Exportkontrolle, sowohl von außen aus der Sicht des Beraters als auch – als langjähriger Head of Global Trade bei einem Dax-Unternehmen – aus dem Inneren eines internationalen Unternehmens. RA Krause ist seit Jahren Vorsitzender des Praktiker Arbeitskreises zum Zoll- und Außenwirtschaftsrecht bei der IHK zu Düsseldorf und tritt dort und anderen IHK´en regelmäßig als Vortragender zu Exportkontrollthemen auf. Er berät Unternehmen und Einzelpersonen überwiegend präventiv aber auch in Bußgeld- und Strafverfahren sowie bei Außenwirtschaftsprüfungen
Ihre weiteren Dozenten in diesem Seminar sind:
- Matthias Gruber, Diplom-Ingenieur (FH), corp. Consultant Trade Compliance Drägerwerk AG & Co. KGaA, Lübeck.
Herr Gruber verfügt über umfangreiche praktische Erfahrungen in der Umsetzung der Anforderungen der Exportkontrolle in mittelständischen und großen Unternehmen im In- und Ausland, sowie im Austausch mit den dort zuständigen Behörden.
Anmeldeschluss
2 Wochen vor Seminarbeginn.
Begrenzte maximale Teilnehmerzahl
Max. 6 Teilnehmer für optimalen Kleingruppeneffekt, Workshop-Charakter und Social Distancing in Corona Zeiten
Nächster Termin
Am Donnerstag und Freitag den 29. und 30. Oktober jeweils von 9 Uhr bis ca. 17 Uhr (bzw. bis ca. 16 Uhr am Freitag).
Daneben besteht auch die Möglichkeit dieses Seminar individuell als ein- oder zweitägiges Inhouse-Seminar oder auch als inhouse-Webinar (dann aufgeteilt in mehrere Abschnitte über einen bestimmten Zeitraum), zu buchen.
Kosten
1.199,- € (zzgl. MwSt.) für das zweitägige Präsenzseminar in Neuss.
Im Preis enthalten ist eine umfassende und klar strukturierte Seminarunterlage, mit allen Fundstellen in den jeweiligen Vorschriften und Websites, anhand derer die Teilnehmer selbständig das Thema wiederholen und weiter vertiefen können. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat.
Die Kosten für ein Inhouse-Seminar oder Webinar zu den vorgenannten Themen, sind jeweils individuell zu vereinbaren.
Anmeldung
Ihre Anmeldungen können Sie unter a.krause@advokat-online.de für dieses Seminar vornehmen. Teilen Sie darin bitte den Namen des Teilnehmers, Funktion im Unternehmen und die genaue Rechnungsanschrift mit. Bei noch ausreichend verfügbaren Plätzen erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und Ihre Rechnung, die erst nach dem Seminar zu begleichen ist. Stornierungen sind bis 2 Wochen vor dem Seminar noch kostenfrei möglich. Danach berechne ich für Stornierungen 20 % der Gesamtsumme. Erfolgt die Stornierung nicht mindestens 3 Werktage vor dem Termin, ist die volle Seminargebühr zu zahlen.
Fragen
So Sie Fragen oder Wünsche zu diesem Seminar haben, können Sie diese gerne an Ihren Seminarleiter unter a.krause@advokat-online.de senden.