Außenwirtschaftsrecht und EU Exportkontrollrecht
COMPLIANCEBERATUNG AUS ERFAHRUNG
Deutschland ist regelmäßig Exportweltmeister. Ausfuhren aus der EU wie auch Verbringungen innerhalb der EU können in bestimmten Fällen aber unterschiedlichsten Beschränkungen unterliegen. Die Unkenntnis darüber schützt nicht vor Bestrafung und Strafen verursachen neben hohen Kosten oft auch einen Reputationsverlust für die beteiligten Personen. Umgekehrt generiert die Einhaltung der erforderlichen Compliance in Unternehmen einen Mehrwert über deren nachhaltig gesetzes- und vertragskonforme Abwicklung der Geschäfte.
Gerne berate, unterstütze und vertrete ich Sie in sämtlichen Fragen um die vorgenannten Themen, z.B.:
- Fragen der deutschen und europäischen Exportkontrolle
- Haftung bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht
- Außenwirtschaftsprüfungen durch den Zoll oder das BAFA
- Embargos (Terrorismuslisten, länder- und personenbezogene Embargos)
- EU Embargos, z.B. gegen Russland, Krim/Sewastopol oder den Iran
- Güterlisten (Ausfuhrliste Teil 1 A und B, Anhang I , IV EG Dual-use VO)
- Klassifizierung in Güterlisten
- Genehmigungspflichten für gelistete Güter
- Allgemeine Genehmigungen
- Handels- und Vermittlungsgeschäfte
- Durchfuhr
- Genehmigungspflichten für nicht gelistete Güter (catch-all, Kenntnis, red flags)
- Technologietransfer und technische Unterstützung (Cloud Computing)
- Grundsätze des Antragsverfahrens (ELAN K2, AzG, Nullbescheid, Auskunft)
- Codierungen (Positiv- und Negativcodierungen in ATLAS-Ausfuhr)
- Sinn und Funktion des Ausfuhrverantwortlichen und best compliance practice
- Meldepflichten im Kapitalverkehr und Folgen von Verstößen
- Organisation der Exportkontrolle, Compliance Management System (CMS)