Erbrecht
Jeder Mensch ist, so sagt man, zwingend potentieller Erblasser; zwingend weil jedermann sterben muss, potentiell, weil ungewiss ist, ob er bei seinem Tod Vermögen hinterlässt.
Das Erbrecht, das als objektiveres Recht die Rechtsverhältnisse des Vermögens eines Verstorbenen regelt, ist somit für jeden Menschen eine ebenso aktuelle wie latente Materie:
Wer Vermögen hat oder haben will oder zumindest damit rechnet, es bei seinem Ableben zu haben, ist mit der Frage konfrontiert, wer dieses Vermögen – den Nachlass – spätestens bei seinem Ableben erhalten soll.
Die Beschäftigung mit diesem Thema führt jedoch zu der Erkenntnis, dass man oft auf die Mittel des Erbrechtes verzichten kann, ja sogar sollte und besser mit anderen Mitteln das Schicksal seines Vermögens vor dem Tode regelt.
Erbrecht sollte immer nur den Ernstfall nach dem Tod regeln, Vermögen sollte schon zu Lebzeiten übertragen werden, da so das Vermögen zum größten Teil, oft auch komplett erhalten werden kann. Dabei spielen sowohl steuerrechtliche aber auch insbesondere sozialrechtliche Regelungen neben dem Erbrecht eine erhebliche Rolle.
Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang eine umfangreiche, rechtsgebietsübergreifende Beratung, diese umfasst u.a.:
- Vorweggenommene Vermögensübertragung, z.B. Übertragung einer Immobilie
- Erbrechtliche Gestaltung
- Vermögensauseinandersetzung –
- Testament
- Pflichtteil
- Erbauseinandersetzung
- Testamentsvollstreckung