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(RA Frommen)
(RA Krause)

Einführung in die Grundlagen und Systematik der U.S. (Re-) Exportkontrollregeln des U.S. Bureau of Industry and Security (BIS)

Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Zoll-, Export-, Vertriebs-, Einkaufsabteilungen, Gruppen- und Abteilungsleiter, Geschäftsführer

Zum Thema

Die USA wenden ihre komplexen (Re-)Exportkontrollregeln unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Güter und Personen an, die sich außerhalb der USA befinden und bezeichnen das selbst als „broad jurisdiction“. Auch deutsche Unternehmen können so als (Re-)Exporteure von U.S. Gütern (U.S. origin items) oder von aus solchen außerhalb der USA hergestellten Gütern (foreign made items) betroffen sein und müssen daher aus U.S. Sicht die U.S. Regeln zusätzlich zu den europäischen und deutschen Exportkontrollregeln beachten. Nur ein Beispiel dafür ist die Listung von Huawei auf der U.S.-amerikanischen „entity list“ wegen Verstößen gegen das U.S. Recht im Ausland. Da die U.S. Strafen auf Verstöße gegen U.S. Exportkontrollrecht drakonisch sind und der Arm der U.S. Behörden bei der Verhängung von Strafen sehr weit reicht, sind Grundkenntnisse zum U.S. Exportkontrollrecht für deutsche (Re-)Exporteure unerlässlich, weil sie in hohem Maße risikominimierend wirken.

Seminarziel

Die Vermittlung der Grundlagen und Systematik sowie aller wesentlichen Fachbegriffe zu den U.S. (Re-) Exportkontrollregeln des BIS (Bureau of Industry and Security), erfolgt anschaulich anhand von Beispielen und eines „roten Fadens“. Die Teilnehmer sollen so für die möglichen Fallstricke des U.S. Exportkontrollrechts sensibilisiert und darüber hinaus in die Lage versetzt werden selbständig festzustellen, ob eine Transaktion aus U.S. Sicht unter das U.S. Recht fällt (subject to Export Administration Regulations, EAR), unter welchen weiteren Voraussetzungen sich daraus eine Genehmigungsfreiheit (No License Required, NLR) oder Genehmigungspflicht (nach 10 General Prohibitions) ergibt und, ob ggf. eine allgemeine Genehmigung (License Exception, LE) genutzt werden kann.  Diverse Übungsfälle festigen dabei das Erlernte und Best Practice Empfehlungen sollen bei der Umsetzung des Erlernten zur Compliance mit dem U.S. Recht unterstützen.

Im Seminar werden die Grundlagen, die Systematik und alle wesentlichen englischen Fachbegriffe des U.S. (Re-)Exportkontrollrechts auf Deutsch erläutert. Die Mehrzahl der Folien und Unterlagen sind bewusst auf Englisch gehalten, um dadurch direkt und präzise am maßgeblichen U.S. Recht zu bleiben. Die Teilnehmer sollen so in die Lage versetzt werden die Fachsprache der U.S. Behörden, U.S. Lieferanten, U.S. Dienstleister, etc. sowohl zu verstehen als auch bei Unklarheiten selbständig in den U.S. Export Administration Regulations (EAR) nachschlagen zu können.

Inhalte

    • Überblick über Organisation der U.S. Exportkontrolle (BIS, OFAC, DDTC)
    • Sinn und Zweck von Selbstanzeigen (voluntary self disclosure)
    • Erläuterung der U.S. Fachbegriffe (items, (re-)export, in-country transfer)
    • Wann greift das U.S. Recht auch im Ausland (subject to EAR vs. subject to ITAR)
    • De minimis, bundling, 2nd incorporation und direct product rule
    • Klassifizierung (ECCN/EAR99) nach der U.S. Commerce Control List (CCL)
    • Genehmigungspflichten gemäß Commerce Country Chart (CCC)
    • Sonstige Genehmigungspflichten (General Prohibitions, Embargoes, Sanctions)
    • Ausnahmen von Genehmigungspflichten (License Exceptions)
    • Verfahren der Antragstellung (SNAP-R)

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Zoll-, Export-, Vertriebs-, Einkaufsabteilungen, Gruppen- und Abteilungsleiter, Geschäftsführer.

Die Anzahl der Teilnehmer ist wegen Corona auf max. 6 Personen begrenzt.

Veranstaltungsort

In Neuss, Konferenzraum der Convento GmbH, Oberstrasse 4, 41460 Neuss. Die nächsten Straßenbahn Haltestellen der Linie 709 liegen nur zwei Gehminuten entfernt (Stadthalle oder Landestheater). Parkmöglichkeiten (gebührenpflichtig) befinden sich zwei Gehminuten entfernt auf dem Parkplatz des Dorint Hotels Neuss, Selikumer Straße 25.

Ihr Seminarleiter(-in)

Axel Krause, Rechtsanwalt (seit 1998) und Diplom-Finanzwirt (Zoll).

RA Krause verfügt über vielseitige Erfahrungen im Aufbau und Ablauf von Compliance-Organisationen, insbesondere in der Exportkontrolle und dies sowohl von außen – aus der Sicht des Beraters – als auch von innen – als langjähriger Head of Global Trade bei einem Dax-Unternehmen. RA Krause ist seit Jahren Vorsitzender des Praktiker Arbeitskreises zum Zoll- und Außenwirtschaftsrecht bei der IHK zu Düsseldorf und tritt dort und deutschlandweit auch bei anderen IHK´en regelmäßig als Vortragender zu U.S. Themen auf.

Anmeldeschluss

2 Wochen vor Seminarbeginn.

Begrenzte maximale Teilnehmerzahl

Max. 6 Teilnehmer für optimalen Kleingruppeneffekt, Workshop-Charakter und Social Distancing in Corona Zeiten.

Nächster Termin

Am Donnerstag den 10. September 2020 von 9 Uhr bis ca. 17 Uhr in Neuss.

Daneben besteht auch die Möglichkeit dieses Seminar individuell als eintägiges Inhouse-Seminar oder auch als Inhouse-Webinar (dann aufgeteilt in mehrere Abschnitte über einen bestimmten Zeitraum), zu buchen. 

Kosten

999,- € (zzgl. MwSt.) für das eintägige Präsenzseminar in Neuss.

Im Preis enthalten ist die eine umfassende und klar strukturierte Seminarunterlage mit allen Fundstellen in den jeweiligen U.S. Vorschriften und U.S. websites, anhand derer die Teilnehmer selbständig das Thema wiederholen und auch weiter vertiefen können.  Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat.

Die Kosten für ein Inhouse-Seminar oder Inhouse-Webinar zu den vorgenannten Themen, sind jeweils individuell zu vereinbaren. 

Anmeldung

Ihre Anmeldungen können Sie unter a.krause@advokat-online.de für dieses Seminar vornehmen. Teilen Sie darin bitte den Namen des Teilnehmers, Funktion im Unternehmen und die genaue Rechnungsanschrift mit. Bei noch ausreichend verfügbaren Plätzen erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und Ihre Rechnung, die erst nach dem Seminar zu begleichen ist. Stornierungen sind bis 2 Wochen vor dem Seminar noch kostenfrei möglich. Danach berechne ich für Stornierungen 30 % der Gesamtsumme. Erfolgt die Stornierung nicht mindestens 3 Werktage vor dem Termin, ist die volle Seminargebühr zu zahlen.

Fragen

So Sie Fragen oder Wünsche zu diesem Seminar haben, können Sie diese gerne an Ihren Seminarleiter unter a.krause@advokat-online.de senden.