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Am 30. Juni 2019 hat die EU ein Freihandels- und Investitionsschutzabkommen mit Vietnam unterzeichnet. Am 30. März 2020 hat nach dem EU-Parlament nun auch der Europäische Rat “grünes Licht” für die weiteren Schritte bis zum Inkrafttreten des Abkommens, das voraussichtlich im Sommer 2020 erfolgen wird, gegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte dann auch die Vietnamesische Nationalversammlung das Abkommen ratifiziert haben.

Inhaltlich ist das Freihandelsabkommen das zweite der EU mit einem südostasiatischen Land (nach Singapur) und es soll das ehrgeizigste Freihandelsabkommen sein, das von der EU bisher mit einem Entwicklungsland vereinbart wurde.

Mit dem Abkommen werden insgesamt 99 % der Zölle auf Ursprungswaren der Vertragsparteien zwischen den Vertragsparteien beseitigt. Dabei werden mit dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens unmittelbar 65 % der Zölle auf Importe von EU-Ursprungswaren nach Vietnam sofort aufgehoben. Umgekehrt, werden sofort 71 % der Zölle auf EU-Importe von vietnamesischen Ursprungswaren mit dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens aufgehoben. Die zwischen der EU und Vietnam unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Abkommens zunächst noch verbleibenden Zölle werden  über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren stufenweise bis zur Zollfreiheit reduziert. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens werden zudem viele bestehende nichttarifäre Handelshemmnisse beseitigt (z.B. im Kraftfahrzeugbereich, für Arznei- und Medizinprodukte). Ebenfalls wird u.a. auch der vietnamesische Markt für den Bereich der Dienstleistungen und im öffentlichen Beschaffungswesen für EU-Unternehmen geöffnet.

Gleichzeitig einher gehen mit dem Inkrafttreten des Abkommens Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums (insbesondere auch geographischer Ursprungsangaben), Schutzvorschriften zum kollektiven Arbeitsrecht, Menschen- und Sozialrechten, sowie Klima- und Umweltschutz. Auch wurde ein neues Investitionsschutzabkommen zwischen den Parteien vereinbart, mit welchen die bisher jeweils bilateral zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Vietnam bestehenden Vereinbarungen abgelöst und modernisiert werden.   Hierzu müssen alle nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten ihre Zustimmung erteilen.

Das neue EU-Vietnam Freihandelsabkommen hat neben der weiteren Verbesserung und dem Ausbau der bestehenden Handelsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien diverse weitere hehre Ziele, wie die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse, der Menschenrechtssituation und dem Klima- und Umweltschutz.