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Genau ein Jahr nach Verhängung der ersten Maßnahmen gegen Huawei, hat das Bureau of Industry and Security (BIS) im US-Wirtschaftsministerium (DOC) seine US (Re-) Exportkontrollvorschiften (EAR) gegen den chinesischen Konzern Huawei und dessen ausländische Tochtergesellschaften verschärft. In 2019 hatten die USA Huawei Technologies mit 114 Tochtergesellschaften auf die US Entity List gesetzt. Damit sollten Transaktionen aus Gründen der nationalen Sicherheit unter eine US Genehmigungspflicht fallen und ggf. auch verboten werden können. Voraussetzung dafür ist, dass diese Transaktionen – insbesondere auch außerhalb der USA, unter US Recht fallen („subject to Export Administration Regulations, EAR). Allgemein gilt aus US-amerikanischer Sicht, dass die US (Re-) Exportkontrollvorschriften unter bestimmten Voraussetzungen auch  außerhalb der USA, daher auch z.B. für deutsche Unternehmen, Anwendung finden. Die Praxis zeigte jedoch, dass die US Regeln in Bezug auf ausländische Transaktionen insofern lückenhaft waren als dass Huawei dadurch nicht gehindert war, US Software und Technologie zur Herstellung von Halbleitern weiter zu verwenden. Mit der geänderten Regelung korrigieren die US Amerikaner ihre bisherigen Regeln mit Blick auf Huawei und definieren den Anwendungsbereich des US Rechts weiter als vorher.  

Die nun speziell für Huawei verschärfte Regelung zur sogenannten „General Prohibition Three“ bzw. „Foreign-produced Direct Product Rule“ unterwirft außerhalb der USA hergestellte Güter dem US (Re-) Exportkontrollrecht, wenn diese ein „Direct Product“ ganz bestimmter US-amerikanischer kontrollierter Technologie oder Software sind und zudem wissentlich für Huawei bestimmt sind.

Solche dem US (Re-) Exportkontrollrecht unterliegenden (Re-) Exportvorgänge dürfen ohne US-amerikanische US (Re-) Exportgenehmigung (in Form einer Einzel- oder Allgemeingenehmigung) nicht an Huawei Technologies Co., Ltd. bzw. 114 seiner Tochterunternehmen geliefert werden, da sich diese auf einer US-amerikanischen schwarzen Liste (Entity List) befinden.

Das DOC zielt mit diesen Maßnahmen darauf ab, den Erwerb von Halbleitern, die auf US Technologie oder US Software basieren, für Huawei weiter einzuschränken. Die neue Regelung gilt seit dem 15. Mai mit gewissen Übergangsfristen, z.B. für außerhalb der USA für Huawei vor dem 15. Mai hergestellte Güter, die noch vor dem 14. September 2020 an Huawei-Gesellschaften (re-) exportiert oder transferiert werden.

Gleichzeitig hat das DOC am 15. Mai die Allgemeingenehmigung „Temporary General License“ (TGL) für Huawei erneut um 90 Tage verlängert. Sie gilt nun bis zum 13. August 2020. Die Nutzung der TGL ist weiterhin an besondere Voraussetzungen geknüpft. Mit der TGL soll insbesondere Telekommunikationsanbietern im ländlichen Raum der USA ermöglicht werden, weiterhin Huawei-Technologien anwenden zu können. Mit der Verlängerung gab das DOC auch bekannt, dass die unter TGL gestatteten Tätigkeiten ab dem 13. August 2020 möglicherweise verändert oder ganz ausgesetzt werden könnten. 

Die Öffentlichkeit ist vom DOC aufgefordert ihre Kommentare zu diesen Änderungen zu übermitteln. Das BIS akzeptiert Kommentare bis zum 14. Juli. Die Semiconductor Industry Association äußerte bereits ihre Bedenken zu den neuen Exportkontrollen, da sie Unsicherheit und Störungen bei den globalen Halbleiter-Lieferketten verursachen könnten. Huawei hat die Maßnahme als „willkürlich“ und „schädlich“ kritisiert – sie schade dem Vertrauen und der Kooperation in der globalen Halbleiter-Industrie.

Trotz aller berechtigter Kritik an der US Politik und ihrer extraterritorialen rechtlichen Umsetzung, ist für betroffene Unternehmen innerhalb und außerhalb der USA zu beachten, dass bei Verstößen gegen die vorgenannten neuen Regeln drakonische Strafen durch die USA drohen und, dass es keine nennenswerten Rechtschutzmöglichkeiten für Unternehmen gibt sich dagegen zu wehren. Von der für Huawei verschärften Regelung und möglichen US Strafen betroffene Unternehmen können zudem nicht nur ausländische Hersteller für Huawei sein, sondern gemäß der General Prohibition Ten der US EAR grundsätzlich alle Teilnehmer in der dazu gehörigen Supply Chain, die über eine Violation von US Recht Kenntnis haben (müssten).